Das Land Sachsen hat eine Informationsseite, auf der auch die speziell für Unternehmen relevanten Informationen aktuell aufgeführt sind. Die Informationen des SMWA für Unternehmen, Arbeitgeber und - nehmer finden Sie hier.
Die Bundesregierung hat am 3. Juni 2020 zwei umfassende Wachstums- und Zukunftspakete zur Stärkung der Wirtschaft, Unterstützung der Familien und zur Modernisierung des Landes beschlossen, damit Deutschland gestärkt aus der Coronakriese hervorgehen kann.
Nähere Informationen zum Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket sowie zum Zukunftspaket der Bundesregierung finden Sie beim Bundesfinanzministerium .
Infos des Webinars der CWE vom 09.06.20 finden Sie hier.
Die IHK fasst alle wichtigen Infos für Unternehmen zusammen
Die IHK hat die wichtigsten Fragen und Antworten, Links und Materialien von Fachverbänden auf ihrer Web-Site veröffentlicht.
Entschädigung für Verdienstausfälle durch Kinderbetreuung
Wenn Arbeitnehmer zur Kinderbetreuung wegen Schul- und Kitaschließung zu Hause bleiben müssen, können Arbeitgeber einen Entschädigungsanspruch bei der Landesdirektion geltend machen. Der Arbeitgeber zahlt in dieser Zeit dem Arbeitnehmer in Höhe von 67 % das Entgelt fort (Beschränkung auf Maximalsatz). Weitere Informationen finden Sie hier.
Für die Beantragung der „Entschädigung für fehlende Kinderbetreuung" stellt die Landesdirektion Sachsen (LDS) nun einen Online-Antrag zur Verfügung.
• persönliches Servicekonto anlegen,
• Antrag komplett online ausfüllen
• Die notwendigen Nachweise per Mausklick beifügen und
• den Antrag elektronisch an die Landesdirektion übermitteln.
Auch der Bescheid der Landesdirektion wird anschließend elektronisch an das Servicekonto-Postfach der Antragsteller übermittelt.
Die Chemnitzer Wirtschaftsförderung (CWE) hat folgende Webinare und Informationen online gestellt:
- Die Webinar vom 08.04. und 03.06.20 mit Video, Programminformationen, Schritt für Schrittanleitung zum Ausfüllen, häufig gestellte Fragen und allen Anträgen finden Sie hier und das Update vom 03.03.21 hier.
Risikoeinschätzung für Unternehmen mit betroffenen Mitarbeitern
Wenn bei Ihnen im Unternehmen ein positiver Befund des SARS‑CoV‑2 Virus bei einen Mitarbeiter festgestellt wird, sollen Sie als Geschäftsführung laut Gesundheitsamt eine Risikoeinschätzung für Ihren Betrieb vornehmen. Nähere Informationen bietet die CWE.
Infektionsschutz
In der aktuellen sächsischen Allgemeinverfügung zur Anordnung von Hygieneauflagen zur Verhinderung der Verbreitung des Corona-Virus sind die einzuhaltenden Hygienestandards für Betriebe, Einrichtungen und Angebote festgelegt.
Am 20. Januar 2021 hat das Bundeskabinett die SARS-CoV-2-Arbeitschutzverordnung beschlossen und am 12. 3.21 angepasst (Gültigkeit verlängert bis 30.04.21). Darin sind zusätzliche Maßnahmen geregelt, um den Gesundheitsschutz der Beschäftigten während der Pandemie zu gewährleisten. Neu aufgenommen wurde eine Bestimmung zu betrieblichen Hygienekonzepten, und dass im Regelfall medizinische Gesichtsmasken bereitgestellt und getragen werden müssen.
Zusätzlich gibt es seit April 2020 die einheitlichen Standards zum Schutz vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus am Arbeitsplatz der Bundesregierung.
Branchenspezifische Konkretisierungen bieten die Unfallversicherungsträger bzw. die Aufsichtsbehörden sowie die Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes.
Die IHK hat für alle Branchen eine Sammlung an Hygieneregelungen, eine Checkliste zu Hygienemaßnahmen und ein Muster für einen Hygieneplan zusammengestellt. Nähere Informationen unter Hygienekonzept & Infektionsschutz. Plakatvorlagen zum Ausdrucken finden Sie hier.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite unter dem Thema Testpflicht und Testangebote.
Verschiedene Angebote benötigen derzeit ein Hygienekonzept, welches vom Gesundheitsamt des Landkreises zu genehmigen ist. Bei detaillierten Fragen ist das Gesundheitsamt der beste Ansprechpartner. Hinweise zum Hygienekonzept finden Sie hier.
Es wird empfohlen eine betriebliche Gefährdungsanalyse durchzuführen, besonders gefährdete Arbeitsbereiche zu analysieren und das vorhandene Arbeitsschutzkonzept dementsprechend zu überarbeiten sowie die Mitarbeiter zu belehren. Regelmäßige Erinnerungen für die Mitarbeiter bieten z.B. Piktogramme und die Info zum richtigen Hände waschen entsprechend Infektionsschutzgesetz, die an passender Stelle aufgehangen werden können.
Der Sächsische Apothekerverband hat die richtige Handhabung von Masken in einem Infoblatt zusammen gefasst.
Die Information aus dem Webinar der CWE vom 22.04.20 finden Sie hier.
Weitere wichtige Hinweise
Am 7. April 2020 trat die Verordnung zur Abweichung vom Arbeitszeitgesetz infolge COVID-19-Epidemie in Kraft und galt bis 31.07.20. (Demnach waren Ausnahmen von den Höchstarbeitszeiten, den Mindestruhezeiten sowie dem Beschäftigungsverbot an Sonn- und Feiertagen unter bestimmten Voraussetzungen möglich.) Das Gesetz wurde noch nicht wieder aktualisiert.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales beantwortet arbeits- und arbeitsschutzrechtliche Fragen.
Die CWE hat am 15. April 2020 eine "Rechtswebinar" angeboten, in dem die wichtigsten rechtlichen Fragen zu den Änderungen im Vertragsrecht, Gewerbemietrecht und Insolvenzrecht besprochen wurden.
Home-Office-Arbeitsplätze
Welche Dinge beim Home-Office zu beachten sind, darüber informieren:
Unterstützung bei der Schaffung von Home-Office-Arbeitsplätzen bieten folgende Förderprogramme:
Kostenlose Onlineseminare zum Thema bietet das Mittelstands 4.0 Kompetenzzentrum Chemnitz.
Ansprechpartnerin für Unternehmen zum Thema "Mobieles Arbeiten" bei der IHK ist Christin Vogel, Tel.: 0371 6900-1252, christin.vogel@chemnitz.ihk.de. Sie berät Unternehmen auf dem Weg zum mobielen Arbeiten.